Ortsbildrahmenplan und Erhaltungssatzung

++ Wenn Sie ein eigenes Bauvorhaben planen oder gerne mehr über die Erhaltungssatzung und ihre Auswirkungen wissen möchten, wenden Sie sich bitte an die Bauberatung der Stadt Griesheim (Kontakt rechts) ++


„Um die Identität einer Stadt zu stärken, muss sich neue Architektur auf den historischen und städtebaulichen Kontext, die architektonische Tradition beziehen. Fortschritt heißt nicht Bruch, sondern Weiterentwicklung bewährter Traditionen.“

(Zitat Hans Stimmann)

Bild Postkarte Ortsbildrahmenplan
Unser Griesheim hat wunderbare Plätze, kleine Quartiere, liebevoll sanierte Fachwerkhäuser und erhalten gebliebene Kleinode aus der Stadtentstehungszeit. Diese gilt es zum einen für unsere nachfolgenden Generationen als gelebte und belebte Baukultur zu bewahren und zum anderen als das zu erhalten, was sie für viele von uns sind: das Gesicht unserer Heimat.

Die Stadt Griesheim dankt an allen Interessierten und Mitmacher*innen für das eingebrachte Feedback und Engagement in diesem Bürgerbeteiligungsprozess zur Erarbeitung des Ortsbildrahmenplans und einer Erhaltungssatzung. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim hat die Erhaltungssatzung in ihrer Sitzung am 16.12.2021 beschlossen. Innerhalb des Geltungsbereichs scheibt die Satzung keine genauen Gestaltungsregeln vor, sondern enthält Rahmen setzende Vorgaben. Ziel ist es, einen aufgrund der vorhandenen städtebaulichen Eigenart besonders wertvollen Bereich einer Stadt in seiner äußeren Gestalt - d. h. dem Ortsbild, dem Straßenbild, der Stadtgestalt oder dem Landschaftsbild – zu schützen und somit bewahren zu können.

Informationsvideo




Dokumentation & Auswertung der Bürgerbeteiligung


Die Umsetzung der im Ortsbildrahmenplan definierten Empfehlungen kann nur gemeinsam mit Ihnen, den Griesheimer Bürger*innen gelingen. Die Beteiligung zum Ortsbildrahmenplan diente der möglichst anschaulichen Vermittlung der wichtigsten Inhalte und Ziele des Ortsbildrahmenplans und der Erhaltungssatzung. Ein Baustein bezog sich beispielsweise auf die Ermittlung von beliebten und weniger beliebten Gebäude- und Freiflächengestaltungen aus Sicht der Bürger*innen. Für die Bürgerbeteiligung wurden weitere Beteiligungsbausteine in Präsenz und auf dieser Online-Beteiligungsplattform eingesetzt.

Die Dokumentation umfasst Erläuterungen zu den Bausteinen der Bürgerbeteiligung sowie den dabei gewonnenen Erkenntnissen.


FAQ - Häufig Gestellte Fragen zur Erhaltungssatzung

Was ist eine Erhaltungssatzung?

Die Erhaltungssatzung ist ein Instrument des besonderen Städtebaurechtes des Baugesetzbuches (BauGB) und wird als Ortsrecht durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Griesheim beschlossen und erlassen.

Durch die Unterschutzstellung eines durch Satzung festgelegten Erhaltungsbereiches kann in diesem Gebiet die baulich-räumliche Entwicklung unter erhaltungsrechtlichen Gesichtspunkten gesteuert werden. Die Erhaltungssatzung schreibt keine genauen Gestaltungsregeln vor, sondern enthält Rahmen setzende Vorgaben. Sie werden abgeleitet aus den stadtbildprägenden Gestaltstrukturen. Innerhalb dieser Strukturen sind vielfältige, das Wesenhafte wahrende Gestaltelemente möglich.